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   BFH, 20.10.1992 - IV R 108/92   

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https://dejure.org/1992,12492
BFH, 20.10.1992 - IV R 108/92 (https://dejure.org/1992,12492)
BFH, Entscheidung vom 20.10.1992 - IV R 108/92 (https://dejure.org/1992,12492)
BFH, Entscheidung vom 20. Oktober 1992 - IV R 108/92 (https://dejure.org/1992,12492)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Revision wegen Nichtzulassung und Geltendmachung von relevanten Verfahrensmängeln für eine zulassungsfreie Revision

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 25.07.1979 - VI R 3/79

    Ladungsfrist - Mangelnde Vertretung - Verfahrensbeteiligte - Zugang der Ladung -

    Auszug aus BFH, 20.10.1992 - IV R 108/92
    Insbesondere ist ein solcher Mangel dann nicht gegeben, wenn der Beteiligte oder sein Bevollmächtigter vor dem Termin von dessen Anberaumung nachweislich Kenntnis erhalten haben (BFH-Beschlüsse vom 25. Juli 1979 VI R 3/79, BFHE 128, 176, BStBl II 1979, 654; vom 4. März 1992 II R 48/91, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 04.03.1992 - II R 48/91

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geltendmachung der Rüge einer fehlerhaften

    Auszug aus BFH, 20.10.1992 - IV R 108/92
    Insbesondere ist ein solcher Mangel dann nicht gegeben, wenn der Beteiligte oder sein Bevollmächtigter vor dem Termin von dessen Anberaumung nachweislich Kenntnis erhalten haben (BFH-Beschlüsse vom 25. Juli 1979 VI R 3/79, BFHE 128, 176, BStBl II 1979, 654; vom 4. März 1992 II R 48/91, nicht veröffentlicht).
  • VG Gießen, 12.06.2020 - 6 K 8852/17

    Nationaldienst in Eritrea

    Es war anhand der Gesamtumstände für den anwaltlich vertretenen Kläger offenkundig, dass er nicht zur Anhörung am 27. September 2016, sondern zur Anhörung am 27. September 2017 geladen worden war (vgl. BFH, Beschluss vom 20.10.1992 - IV R 108/92 -, Rn. 18, juris).
  • BFH, 14.06.1994 - VIII R 79/93

    Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge - Streitgenossenschaft bei

    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein solcher Mangel insbesondere nicht vor, wenn der Beteiligte oder sein Bevollmächtigter für den Termin von dessen Anberaumung nachweislich Kenntnis erhalten hatte (BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 1993 X B 210/92, BFH/NV 1994, 382, 383; vom 20. Oktober 1992 IV R 108/92, BFH/NV 1993, 117 m. w. N.; in BFH/NV 1993, 30, 31 m. w. N.; vom 25. Juli 1979 VI R 3/79, BFHE 128, 176, BStBl II 1979, 654) oder der Beteiligte bzw. sein Prozeßbevollmächtigter -- trotz fehlerhafter Ladung -- an der mündlichen Verhandlung vor dem FG teilgenommen hat (BFH-Beschluß vom 17. Mai 1990 III R 12/90, BFH/NV 1991, 175; grundlegend Beschluß vom 27. Januar 1988 IV R 14/86, BFHE 152, 196, BStBl II 1988, 447, 448 m. w. N.).
  • BFH, 31.05.1996 - X B 351/94

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Im übrigen hat der Prozeßbevollmächtigte die Ladung erhalten (vgl. BFH-Beschluß vom 20. Oktober 1992 IV R 108/92; BFH/NV 1993, 117) und den darin mitgeteilten Termin wahrgenommen.
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